Vergeblicher Versuch, nachträglich eine elektronische Version der als Buch erschienenen Dissertation auf einem Hochschulschriftenserver zu veröffentlichen. Im Verlagsvertrag hatte ich mich abgesichert und die dem Verlag übertragenen ausschließlichen Nutzungsrechte auf 5 Jahre befristet. Darüber hinaus war vereinbart, daß ich frühestens 2 Jahre nach Erstauslieferung eine umbruchidentische Fassung auf dem Hochschulschriftenserver veröffentlichen darf.
Diese zwei Jahre waren vor etwas mehr als einem halben Jahr um, und da nach der Verlagsabrechnung 2012 noch 3 Exemplare verkauft wurden, schien es mir an der Zeit für die elektronische Fassung. Also: umständlich Formulare ausgefüllt, Datei hochgeladen, Vertrag ausgefüllt, 12 Seiten (!) ausgedruckt, eingetütet, frankiert – und zum Glück noch nicht abgeschickt. Denn heute Rückmeldung: Es fehle noch das Originaldissertationstitelblatt, und ich möge bitte englische Schlagwörter vergeben, nicht deutsche und auch keine „Schlagwortkette“, sondern einzelne Begriffe. Schlagwörter: geschenkt. Aber die elektronische Fassung des Buchs nachträglich wieder mit einem Dissertationstitelblatt zu versehen: Nein Danke.
Mein Antwort:
„Sehr geehrte […],
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Meines Erachtens reicht es, wenn die Angaben, die auf das Dissertationstitelblatt sollen, in den Metadaten enthalten sind. Tatsächlich sind alle Angaben (außer dem Datum der Disputation) ohnehin in der gedruckten Ausgabe enthalten. Ich möchte das Buch in der elektronischen Fassung ungern, abweichend von der Verlagsausgabe, durch ein entsprechendes Titelblatt wieder überdeutlich als Dissertation kennzeichnen. Da das Bedingung für die Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver der FU Berlin ist, verschiebe ich die elektronische Veröffentlichung, bis ich vollkommen frei darüber verfügen kann und sie in einem beliebigen Repository und wirklich identisch mit der Druckausgabe veröffentlichen kann. Bitte löschen Sie die Daten einfach wieder. Den unterschriebenen Vertrag habe ich glücklicherweise noch nicht abgeschickt, insofern ist es noch nicht zu spät.
Freundliche Grüße
Bernhard Tempel“
Wie schön ist es doch, wenn man angesichts von Überregulierungen allenhalben gelegentlich die Freiheit hat, nicht jeden Kompromiß eingehen zu müssen und einfach danken verzichten kann.
Da der Verlag bislang das Recht zu elektronischen Verwertung nicht ausgeübt hat, besteht vielleicht ohnehin die Aussicht, die elektronische Veröffentlichung schon jetzt an beliebiger Stelle zu plazieren. Da werde ich doch gleich mal anfragen …
(zuerst auf GooglePlus)